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   BSG, 04.01.2013 - B 13 R 357/11 B   

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BSG, 04.01.2013 - B 13 R 357/11 B (https://dejure.org/2013,1113)
BSG, Entscheidung vom 04.01.2013 - B 13 R 357/11 B (https://dejure.org/2013,1113)
BSG, Entscheidung vom 04. Januar 2013 - B 13 R 357/11 B (https://dejure.org/2013,1113)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Ungleichbehandlung - aktueller Rentenwert - Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Ungleichbehandlung - aktueller Rentenwert - Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 04.01.2013 - B 13 R 357/11 B
    Um seiner Darlegungspflicht (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) und (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) aufzeigen (vgl zum Ganzen BSG vom 25.9.2002 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .

    Sie versäumt es jedoch, in inhaltlicher Auseinandersetzung mit den rechtlichen Ausführungen in der vorgenannten BSG-Entscheidung darzulegen, weshalb eine - neuerliche - höchstrichterliche Klärung für den hier entscheidungserheblichen Zeitraum ab März 2008 erforderlich erscheine (vgl BSG vom 25.9.2002 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 71) .

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus BSG, 04.01.2013 - B 13 R 357/11 B
    Vielmehr trägt die Klägerin zur Rechtsfrage a) selbst vor, das BSG habe in seinem Urteil vom 14.3.2006 (B 4 RA 41/04 R - SozR 4-2600 § 255a Nr. 1) zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der hier problematisierten Anwendung des aktuellen Rentenwerts (Ost) ausführlich Stellung genommen und die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den aktuellen Rentenwert (Ost) zum damals entscheidungserheblichen Zeitpunkt, Juli 2000, bejaht.
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 04.01.2013 - B 13 R 357/11 B
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass die Klägerin "gehört", nicht jedoch "erhört" wird (Senatsbeschluss vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - BeckRS 2011, 73125, RdNr 9, s auch BVerfG NZS 2010, 497 RdNr 17) .
  • BSG, 09.05.2011 - B 13 R 112/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 04.01.2013 - B 13 R 357/11 B
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass die Klägerin "gehört", nicht jedoch "erhört" wird (Senatsbeschluss vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - BeckRS 2011, 73125, RdNr 9, s auch BVerfG NZS 2010, 497 RdNr 17) .
  • BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 04.01.2013 - B 13 R 357/11 B
    Dabei darf sich die Beschwerdebegründung nicht auf die bloße Behauptung einer Ungleichbehandlung beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung und Auswertung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu Art. 3 Abs. 1 GG in substanzieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergibt (vgl Senatsbeschluss vom 11.5.2010 - B 13 R 589/09 B - Juris RdNr 16) .
  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 12/15 R

    Altersrente - Wohnsitzverlegung von den alten Bundesländern in das

    Die Anwendung unterschiedlicher Rentenwerte im Gebiet der alten Bundesrepublik und dem Beitrittsgebiet ist aufgrund der bestehenden Unterschiede auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nach wie vor gerechtfertigt (vgl BVerfG Beschluss vom 12.2.2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 zur "Beamtenbesoldung Ost"; BSG Urteil vom 14.3.2006 - B 4 RA 41/04 R - SozR 4-2600 § 255a Nr. 1; Urteil vom 20.12.2007 - B 4 RA 32/05 R - SozR 4-2600 § 255a Nr. 2 RdNr 21; Urteil vom 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12, RdNr 81; vgl auch Beschluss vom 18.12.2012 - B 13 R 399/12 B - Juris; Beschluss vom 4.1.2013 - B 13 R 357/11 B - Juris; Beschluss vom 8.5.2015 - B 13 R 4/15 B - Juris; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 23.9.2010 - L 33 R 1239/08 - und vom 23.2.2012 - L 22 R 478/11 - Juris; Sächsisches LSG Urteil vom 5.1.2016 - L 5 R 160/15 - bzw vom 17.1.2017 - L 5 R 32/16 - Juris) .
  • BSG, 04.04.2016 - B 13 R 43/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Wird in einer Nichtzulassungsbeschwerde - wie hier - die Vereinbarkeit einer Norm mit Art. 3 Abs. 1 GG angesprochen, darf sich die Beschwerdebegründung zudem nicht auf die bloße Behauptung einer Ungleichbehandlung beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung und Auswertung der - hier teilweise auch vom LSG in dem angefochtenen Urteil zitierten - Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu Art. 3 Abs. 1 GG in substanzieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergibt (vgl Senatsbeschluss vom 4.1.2013 - B 13 R 357/11 B - Juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 30.06.2015 - B 13 R 184/15 B

    Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X wegen eines Anspruchs auf

    Denn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs vermittelt der Klägerin nur einen Anspruch darauf, "gehört", nicht aber mit ihrer Rechtsansicht auch "erhört" zu werden (stRspr, vgl BVerfG [Kammer] Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - NZS 2014, 539 RdNr 13; Senatsbeschluss vom 4.1.2013 - B 13 R 357/11 B - Juris RdNr 13 mwN).
  • BSG, 13.08.2015 - B 13 R 207/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Mindestvoraussetzungen einer Verfahrensrüge; Gebot

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass die Klägerin "gehört", nicht jedoch "erhört" wird (Senatsbeschluss vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - BeckRS 2011, 73125, RdNr 9; vgl auch BVerfG [Kammer] NZS 2010, 497 RdNr 17; Senatsbeschluss vom 4.1.2013 - B 13 R 357/11 B - Juris RdNr 13).
  • BSG, 21.01.2015 - B 13 R 237/14 B

    Verfassungswidrigkeit eines Rentenbescheids

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass der Kläger "gehört", nicht jedoch "erhört" wird (Senatsbeschlüsse vom 4.1.2013 - B 13 R 357/11 B - Juris RdNr 13, und vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - Juris RdNr 9; s auch BVerfG [Kammer] NZS 2010, 497 RdNr 17).
  • BSG, 05.11.2014 - B 13 R 360/14 B
    Denn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs vermittelt nur einen Anspruch darauf, "gehört", nicht aber auch "erhört" zu werden (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 4.1.2013 - B 13 R 357/11 B - Juris RdNr 13 mwN).
  • BSG, 04.09.2014 - B 13 R 103/14 B
    Die Beschwerdebegründung kann sich nicht auf die bloße Behauptung einer Ungleichbehandlung beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung und Auswertung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu Art. 3 Abs. 1 GG in substantieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergibt (vgl Senatsbeschlüsse vom 11.5.2010 - B 13 R 589/09 B - Juris RdNr 16; zuletzt vom 4.1.2013 - B 13 R 357/11 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 30.10.2019 - B 13 R 335/17 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Vielmehr vermittelt er nur einen Anspruch darauf, gehört, nicht aber auch "erhört" zu werden (stRspr, vgl zB BSG vom 4.1.2013 - B 13 R 357/11 B - juris RdNr 13 mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.03.2014 - L 1 R 435/13

    Rentenversicherung - Anhebung der Altersgrenze - Abschläge - Rentenwert (Ost) -

    Auch bei der Anwendung des aktuellen Rentenwertes (Ost) handelt es sich nach der Rechtsprechung des BSG um eine nicht verfassungswidrige Entscheidung des Gesetzgebers (Urteil vom 04. März 2006 - B 4 RA 41/04 R - und Beschluss vom 04. Januar 2013 - B 13 R 357/11 B -).
  • BSG, 09.07.2014 - B 13 R 132/14 B
    Denn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs vermittelt nur einen Anspruch darauf, "gehört", nicht aber auch "erhört" zu werden (stRspr, vgl Senatsbeschluss vom 4.1.2013 - B 13 R 357/11 B - Juris RdNr 13 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - L 3 R 447/17
  • BSG, 14.07.2014 - B 13 R 14/14 BH
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